Augenlasern - welche Fehlsichtigkeiten können korrigiert werden?
Bei den Fehlsichtigkeiten, die sich mit einer Augenlaserbehandlung korrigieren lassen, handelt es sich um die Kurzsichtigkeit, die Weitsichtigkeit oder auch die Stabsichtigkeit. Umgangssprachlich werden die Fehlsichtigkeiten auch als Sehfehler bezeichnet und lassen sich normalerweise alle mit einer entsprechenden Brille oder mit Kontaktlinsen beheben.
Mithilfe der Augenlaserbehandlung im Rahmen der refraktiven Chirurgie gelingt es aber den Status zu erreichen, dass der Patient nach einer erfolgreichen Behandlung weder eine Brille noch Kontaktlinsen benötigt. Einzig und allein die sogenannte Altersweitsichtigkeit lässt sich durch Lasern nicht behandeln.
Die Augenlaseroperationen gehören zu den Operationen, die als medizinisch nicht notwendig betrachtet werden, deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch keine Kosten. Der Patient muss eine Augenlaserbehandlung aus eigener Tasche bezahlen. Auch bei den privaten Krankenkassen wird nur in seltenen Fällen ein Teil der Kosten erstattet.
Patienten mit Fehlsichtigkeiten, die sich für eine Augenlaserbehandlung entschließen, können sich in speziellen Augenlaserzentren umfassend informieren, denn nicht jeder Patient mit den genannten Fehlsichtigkeiten ist für eine Laserbehandlung im Rahmen der refraktiven Chirurgie gleichwohl geeignet. Dafür geeignete Patienten sollten sich bei der Wahl der Klinik immer an eine Institution wenden, der das Lasik TÜV Siegel verliehen wurde. Kliniken mit diesem TÜV Siegel wird offiziell bestätigt, dass sowohl kompetente Ärzte die Operationen vornehmen als auch, dass die Technik auf dem modernsten Stand ist. Immerhin ist so eine Augenlaserbehandlung nicht völlig ohne Risiko, allerdings liegen in vielen Kliniken die Erfolgsquoten bei weit über 90 Prozent. In Deutschland kostet das Augenlasern für beide Augen in etwa ab 2000 Euro aufwärts für beide Augen.