Wer kann sich einer Augenlaserbehandlung unterziehen?

Wer sich einer Augenkorrektur mittels eines Lasers unterziehen möchte, sollte bestimmte Voraussetzungen beachten.

Behandlungen von Altersweitsichtigkeiten und Fehlsichtigkeiten, die durch Diabetes entstehen, können nur durch den Ersatz bzw. den Austausch der Linse (Linsentausch) und anschließender Laserbehandlung erfolgen.

Träger von Kontaktlinsen müssen darauf achten, dass die Linsen vor der Operation nicht mehr getragen werden dürfen. Weiche Kontaktlinsen dürfen sieben Tage vor dem Eingriff nicht mehr eingesetzt werden. Bei harten Linsen beträgt dieser Zeitraum 3 Wochen.

Voraussetzungen für eine gelungene Operation ergeben sich daraus, dass die Fehlsichtigkeit stabil ist. Kurzsichtigkeiten bis -14 Dioptrien, Weitsichtigkeiten bis +6 Dioptrien und Stabsichtigkeiten, als Hornhautverkrümmungen bis +6 Dioptrien bzw. -6 Dioptrien können erfolgreich behandelt werden.
Der Patient muss ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Bei Schwangerschaften, hoher Diabetes oder weiteren Augenerkrankungen wie Grüner Star, Grauer Star oder Hornhautentzündungen kann eine Augen-Laserbehandlung nicht durchgeführt werden.

Nach der Messung der Hornhautdicke mittels Ultraschall muss gewährleistet werden, dass nach der Behandlung ausreichend Hornhaut noch vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden.

Vor einem Eingriff müssen auch die finanziellen Voraussetzungen geklärt sein. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine solche Behandlung nicht. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten nach einer individuellen Prüfung in seltenen Fällen teilweise.

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